Filmrecht Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen filmrechtlichen Angelegenheiten. Dies umfasst die Beratung zu Filmproduktionsverträgen, Drehbuchverträgen, Verfilmungsverträ-gen, Mitwirkungsverträgen sowie zu persönlichkeitsrechtlichen Fragestellungen und die au- ßergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Angelegenheiten aus dem Bereich des Filmrechts. |